WETTBEWERB
20. – 24. AUGUST

Über das Bildungsprogramm hinaus findet im Rahmen des Festivals ein internationaler Violinwettbewerb mit anschließendem Galakonzert statt. Zu gewinnen gibt es, neben den großzügigen Preisgeldern unserer Sponsoren, auch eine Integration in Konzertreihen im Saarland sowie eine Produktion im Saarländischen Rundfunk.

Der Wettbewerb beginnt am 20. August 2023 mit der Anreise, Einschreibung der Teilnehmer:innen und Auslosung der Reihenfolge. In mehreren öffentlichen Runden vom 20. – 23.08.2023 treten die jungen Talente gegeneinander an. Das Galakonzert, unter künstlerischer Mitwirkung der Preisträger und dem Kammerorchester der Großgerion, beschließt den Wettbewerb am 24. August 2023. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden auch die Urkunden und Preise übergeben.

Teilnahmeberechtigt sind Geiger:innen jeder Nationalität bis zum Alter von 32 Jahren (Stichtag 20.8.2023). Die Anmeldung muss spätestens bis zum 15. Juli 2023 erfolgt sein. Alle angehenden Violinvirtuos:Innen können sich über den nachfolgenden Link zum Wettbewerb anmelden. Eine Teilnahme an der Akademie ist für die Anmeldung nicht nötig.

PREISE
1. Preis: 4.000 Euro
+ Konzerte 2024 in Konzertreihen des Saarlandes
+ eine Produktion im Saarländischen Rundfunk
2. Preis: 2.000 Euro
3. Preis: 1.000 Euro
+ 6 Premium Saitensätze der Firma Thomastik-Infeld für jeden der Preisträger (gesponsert von Thomastik-Infeld)
+ 250 Euro als Sonderpreis für die beste Interpretation des klassischen Konzertsatzes (gesponsert von Bogenmacher Wohlleber)
+ 200 Euro Publikumspreis (gesponsert Geigenbau Degen)

JURY
Christoph Schickedanz, Vorsitz
Daniel Franke, Stellvertreter
Lihay Bendayan
Kevork Mardirossian
Jun Zuo
Gordan Nikolic (HfM)

KOSTEN WETTBEWERB 20. – 24.08.2023

100,00 € Teilnahme an Wettbewerb
60,00 € Teilnahme am Wettbewerb für Akademieteilnehmer:innen
150,00 € Verpflegungspauschale [Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen] inkl. 4 Übernachtungen

Anmeldefrist ist der 15. Juli 2023.

REPERTOIRE

1. Runde 20 – 25 Minuten
I: J.S. Bach 1. und 2. Satz aus BWV 1001, 1003, 1005 oder Ciaccona
II: eine Konzertcaprice von Paganini oder im gleichen Schwierigkeitsgrad
III: der Kopfsatz eines klassischen Violinkonzerts von Mozart (KV 207, 216, 218 oder 219), Joseph Martin Kraus C-Dur, Josef Myslivecek C-, F- oder D-Dur

2. Runde 35 – 40 Minuten, mit 6 – 9 Kandidaten
I: eines der folgenden Werke: Claude Debussy Sonate, Howard Ferguson Sonata No.1 op.2, Paul Hindemith Sonate in Es, Leos Janacek Sonate, Maurice Ravel Sonate (1924-27) oder Sonate posthume , Alexandre Tansman 1. Sonatine oder Jean Francaix Sonatine
II: ein Werk für Violine solo des 20. oder 21. Jahrhunderts (Einzelsätze erlaubt, eindeutig neue Tonsprache!)
III: der Kopfsatz eines der Violinkonzerte von
Bartok 2, Beethoven, Paganini (1-4), Mendelssohn, Schumann, Brahms, Dvorak, Sibelius, Tschaikowski, Elgar, Strauss oder Korngold

Finale mit 3 – 4 Kandidaten

Teil 1: Ein Rezital Programm mit Klavierbegleitung von 35 – 50 Minuten
Das Programm kann frei gewählt werden, es muss allerdings darin
- eine der Sonaten von Beethoven oder eine romantische Sonate sowie
- ein virtuoses Werk für Violine und Klavier oder Violine solo enthalten sein.

Teil 2: Präsentation folgender Werke für Violine solo mit dem Kammerorchester der Großregion (KOG)
I eines der Konzerte von: Joseph Haydn C-Dur, Johann Friedrich Reichardt Es-Dur, Felix Mendelssohn Bartholdy d-moll, Franz Schubert Rondo A-Dur oder Ludwig Spohr Nr.8 a-moll op.47
II Wieniawski Legende

DURCHFÜHRUNG

    1. Der Wettbewerb findet in drei Runden vom 20.-23. August 2020 in den Räumlichkeiten der Landesmusikakademie des Saarlandes in Ottweiler sowie in des Saarländischen Rundfunks in Saarbrücken satt.
    2. Über die Reihenfolge der Wettbewerbsbeiträge entscheidet die Wettbewerbsleitung.
    3. Das gesamte Repertoire außer den zeitgenössischen Werken (2. Runde II) sowie Sonaten oder Duowerken mit Klavier müssen auswendig vorgetragen werden.
    4. Die Teilnehmer verpflichten sich, die angegebenen Spielzeiten der jeweiligen Runden zu beachten. Im Falle einer Zeitüberschreitung kann der Juryvorsitzende die Darbietung jederzeit abbrechen. Sowohl dieser Vorgang als auch eine Zeitunterschreitung hat einen Punktabzug zur Folge.
    5. Es können bis zu drei Hauptpreise sowie weitere Sonderpreise vergeben werden.
    6. Die Jury hat das Recht, Preise nicht zu vergeben oder zu teilen.

WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

  1. Der Wettbewerb beginnt am 20. August 2023 mit der Anreise, Einschreibung der Teilnehmer und Auslosung der Reihenfolge der 1. Runde. Sollten es die Umstände erfordern, kann am gleichen Abend bereits die 1. Wertungsrunde begonnen werden.
  2. Geplant ist die öffentliche Durchführung in 3 Runden: der 1. Runde am 20./21., der 2. Runde am 22. sowie des Finales am 23. August. Ein Galakonzert, zu dessen künstlerischer Mitwirkung die Preisträger auf Anfrage der Wettbewerbsleitung verpflichtet sind, beschließt den Wettbewerb am 24. August. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden auch die Urkunden und Preise übergeben.
  3. Eine etwaige Verweigerung zur künstlerischen Mitwirkung am Konzert sowie der persönlichen Entgegennahme der Preise und Urkunden hat die Aberkennung der Auszeichnung zur Folge.
  4. Teilnahmeberechtigt sind Geigerinnen und Geiger jeder Nationalität bis zum Alter von 32 Jahren (Stichtag 20.8.2023). Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31. Juni erfolgt sein (Online-Anmeldung).
    Zur vollständigen Anmeldung gehören:
    - das komplette ausgefüllte Anmeldeformular,
    - die komplette Angabe des Programmes
    - das Hochladen sämtlcher Klavierstimmen sowie des zeitgenössischen Werks über einen von der Wettbewerbsorganisation angezeigten Online-Link,
    - die Kopie des Reisepasses, Personalausweises oder der Geburtsurkunde,
    - ein künstlerischer Lebenslauf mit Auflistung sämtlicher bisheriger Violinlehrer,
    - der Nachweis über die Überweisung der Anmelde-, Korrepetitors-, Verpflegungs- und Übernachtungsgebühr.
  5. Die Anzahl der Teilnehmer kann von der Wettbewerbsleitung ohne Angabe von Gründen begrenzt werden, die Bestätigung zur Zulassung erfolgt schriftlich.
  6. An- und Abreise werden vom Teilnehmer selbst organisiert und bezahlt.
  7. Die Wettbewerbsgebühr wird bei gleichzeitiger Teilnahme an der Akademie des Internationalen Violinfestivals Saar 2023 mit den Kursgebühren beglichen. Sie beträgt 60 €.
  8. Für externe Kandidaten beträgt die Anmeldegebühr 100 €. Diese beinhaltet für jede Runde jeweils eine Probe mit der offiziellen Korrepetition des Wettbewerbs. Hinzu kommt die Verpflegungspauschale von 150,00 €, falls sie von den Bewerbern in Anspruch genommen werden.
  9. Kandidaten können auf eigene Kosten eigene Pianisten mitbringen.
  10. Der Wettbewerb stellt den Kandidaten für die Zeit ihrer Teilnahme einen Überaum zur Verfügung.
  11. Der Veranstalter darf alle im Rahmen der Wettbewerbsveranstaltungen stattfindenden künstlerischen Darbietungen der Teilnehmer akustisch und optisch aufzeichnen und hat das Recht, diese Aufnahmen live oder auch zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden, ohne dass dem Wettbewerbsteilnehmer hieraus Vergütungsansprüche erwachsen. Private Mitschnitte, auch im Auftrag von Teilnehmern, sind nicht gestattet.
  12. Alle Teilnehmer erhalten ein Diplom, die Preisträger eine Urkunde.
  13. Die Jury entscheidet nach der eigenen Juryordnung über die Preisvergabe.
  14. Die Resultate werden nach jeder Runde öffentlich bekannt gegeben. Jeder Teilnehmer erhält zu seinen Darbietungen von den einzelnen Jurymitgliedern schriftliche individuelle Bemerkungen.
  15. Jurymitglieder verzichten auf die Bewertung
    - aktueller Schüler oder Studenten,
    - von Teilnehmern, zu denen während der letzten 5 Jahre ein Unterrichtsverhältnis als Schüler oder Student bestand,
    - von Teilnehmern, zu denen während der vergangenen zwei Jahre ein intensives Unterrichtsverhältnis (mehr als 15 Unterweisungen) bestand.
  16. Jurymitglieder können im Falle von Nichtbeachtung dieser Regeln sofort von ihren Mitwirkungspflichten entbunden werden.
  17. Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich.
  18. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  19. Der deutsche Text ist rechtsverbindlich.
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